Impressum

 

 

 

Geschäftsinhaber: Marc Witter 

Anschrift: 76726 Germersheim An Deroy 9 

email: pfalzhuepfer@web.de

Tel: 0160 88 36 774 

Steuernummer: 41 / 193 / 82495

Unternehmensnummer (BGHW): 7542 5697 5561 001

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

2. Vertragsschluss

3. Widerrufsrecht

4. Überlassung der Mietsache

5. Miete und Zahlungsbedingungen

6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

7. Obliegenheiten des Mieters

8. Änderungen an der Mietsache

9. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

10. Haftung

11. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

12. Kaution

13. Rückgabe der Mietsache

14. Stornierung

15. Anwendbares Recht

16. Gerichtsstand

17. Wetter Vereinbarung

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann das Angebot telefonisch oder per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von sieben Tagen annehmen,

- indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform  (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder

- indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder

- indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. 

2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des siebten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.5 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.6 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.7 Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

2.8 Die Sicherheits- & Nutzungsbedingungen sind Bestandteils des Vertrages. 

 

3. Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.

 

4. Überlassung der Mietsache

4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Vermieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vermieter kann Transportunternehmen beauftragen oder die Lieferung selbst durchführen.

4.2 War eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

4.3 Bei Selbstabholung informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail oder telefonisch darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit dem Vermieter am Sitz des Vermieters abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

4.4 Die Mietsache muss während der Mietzeit auf dem Anlieferungsort / der Anlieferungsadresse verbleiben.

4.5 Die Mietsache bleibt unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

4.6 Wird der Mietartikel max. plus 2 Stunden nach der vereinbarten Mietzeit nicht abgeholt, besteht durch den Mieter kein Anspruch mehr auf den Mietartikel. Es gilt §10 (Nichtabholung).

4.7 Beauftragt der Kunde eine 3. Person zur Abholung, muss eine Vollmacht für den Lieferanten ausgestellt werden.

 

5. Miete und Zahlungsbedingungen

5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise.

Die in diesem Vertrag angegebenen Preise sind Gesamtpreise.

Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert angegeben.

5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.

5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.

5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:

Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus per Überweisung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie Kaution sind zusammen mit der Miete zu entrichten.

5.5 Die gezahlte Kaution wird dem Kunden innerhalb von drei Werktagen auf die von Ihm angegebene Kontonummer zurücküberwiesen, sofern die Hüpfburg nach der Kontrolle in einem sauberen, trockenem und ordnungsgemäßen Zustand und entsprechend der Vereinbarungen zurückgegeben wurde.

6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

6.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

6.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

 

7. Obliegenheiten des Mieters

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Der Auf- und Abbau ist entsprechend der Betriebsanleitung insbesondere der Auf- und Abbauanleitung von Fachkundigen Personen oder Fachpersonal entsprechend auf- und abzubauen. 

Zusätzliche Kosten fallen für den Mieter an, wenn die Mietsache verschmutzt, nass oder nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird. Hierfür berechnen wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 49,- € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

8. Änderungen an der Mietsache

8.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.

8.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

 

9. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

9.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.

9.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

9.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

9.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.

9.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

 

10. Haftung

10.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

10.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen, weder bei Transport, Benutzung oder Auf- & Abbau.

10.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

10.3. Der Mieter übernimmt die Haftung für Sach- und Personenschäden die durch die gemieteten Gegenstände verursacht werden. Eine entsprechende Versicherung ist abzuschließen.

10.4 Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Schäden, Verletzungen oder eingereichter Klagen verantwortlich gemacht werden kann.

10.5 Der Mieter entbindet / befreit den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten, Strafen, oder Klagen, die durch Klage Dritter entstehen. 

10.6 Der Mieter haftet für die komplett angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer-, Sturm und Wasserschäden, mutwillige und nicht mutwillige Beschädigungen, Fehlbedienung und Diebstahl.

10.7 Wird die Mietsache, das Zubehör, die Transportmittel bzw. alle im Mietumfang befindlichen Gegenstände während der Mietzeit ab Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe beschädigt, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten des entstanden Aufwands, der Reparatur, der Ausfallzeit oder einer Ersatzbeschaffung in vollem Umfang. 

 

11. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

11.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter im Mietvertrag mitgeteilt.

11.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.

11.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

 

12.  Kaution

12.1. Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes eine

Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.

13.2. Der Vermieter kann sich wegen ihrer fälligen Ansprüche bereits während des

Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Kunde ist in diesem Fall

verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen.

Eine Aufrechnung des Mieters mit dem Rückzahlungsanspruch aus der Kaution

gegen fällige Forderungen des Anbieters während der Mietzeit ist ausgeschlossen.

Der Vermieter ist verpflichtet, nach Ende des Mietverhältnisses binnen 3 Werktage per Überweisung die erforderliche Kaution zurückzuerstatten.

 

13. Rückgabe der Mietsache

13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

13.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.

13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung/Rücktransport der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.

13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

 

14. Stornierung

14.1 Eine Stornierung der Reservierung ist bis 14 Tage vor Reservierungsdatum kostenlos möglich.

14.2 Eine Stornierung der Reservierung ist bis 7 Tage vor Reservierungsdatum möglich, hierfür wird eine Bearbeitungspauschale von 49,00 € in Rechnung gestellt.

Eine Stornierung der Reservierung ab dem 7. Tag vor dem Reservierungsdatum ist möglich, jedoch hat der Mieter die Kosten des Mietausfalls in vollen Umfang zu tragen

 

15. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

16. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, also Germersheim in Rheinland-Pfalz, vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Regelung gilt unabhängig von dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort der Vertragsparteien und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit im Falle von Auseinandersetzungen.

 

17. Wetter Vereinbarung

17.1 Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. 

17.2 Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für eventuelle Nichtbenutzung. Die Mietkosten sind in vollen Umfang vom Mieter zu tragen.

 

 

 

 

 

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